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Aktuelle Infos zu Technik, Aktionen und Förderungen finden Sie hier


  • BAFA-Förderung für Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen

    Laut Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu den förderfähigen Kosten – Heizen mit Erneuerbaren Energien – kann ab 3. Februar 2020 der Einbau von Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen staatlich gefördert werden. Voraussetzung ist die Installation eines neuen Wärmeerzeugers.


    Die Anschaffungskosten von Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen, die zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung dienen, können in die Förderung mit einfließen. Hierbei ist es egal ob es sich um eine Ersatz- oder eine Neuanschaffung handelt. Zudem sind auch die Montage- und Installationskosten inklusive der erforderlichen Arbeiten und Materialen förderfähig.


    Der Einbau von Weichwasseranlagen, Kalkschutzanlagen, Dosieranlagen sowie Heizungsnachfüllanlagen sind somit förderfähig.


    Die Förderung richtet sich nicht nur an Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, sondern auch an Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen.


    Sollten Sie in den Umstieg auf erneuerbare Energien planen, können Sie sich bis zu 45 % der Gesamtkosten zurückerstatten lassen.


    Beispielsweise beträgt die Förderung für eine Biomasseanlage (z.B. Holzpellet-Heizung) oder eine Wärmepumpe 35 % der förderfähigen Kosten, beim Austausch einer bestehenden Ölheizung sogar 45 %.


    Eine Hybridheizung (Kombination einer Biomasse-, Wärmepumpen- und/oder Solarthermie) wird ebenfalls mit 35 % gefördert (beim Austausch einer bestehenden Ölheizung 45 %).


    Gas-Hybridheizungen mit einer erneuerbaren Wärmeerzeugung werden mit 30 % gefördert (beim Austausch einer bestehenden Ölheizung 40 %).


    Gas-Hybridheizungen mit einer Vorbereitung der erneuerbaren Wärmeerzeuger werden mit 20 % gefördert. Bei einer anschließenden Nachrüstung innerhalb von 2 Jahren, erhalten Sie für diese Einzelmaßnahme den Fördersatz von 30 %.


    In der Version 2.0 des Merkblattes, sind nun auch die Anschaffungskosten für Kalkschutz- und Enthärtungsanlagen mit den oben aufgeführten Prozentsätzen förderfähig.


    Ebenso förderfähig sind auch die Montage- und Installationskosten inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien.




    Hier geht es zur Beantragung der Fördermittel...




    (Alle Infos ohne Gewähr - Änderungen vorbehalten)



  • Wasserspender werden ab sofort staatlich gefördert!

    Im Zuge der Klimaanpassung hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, Wasserspender in sozialen Einrichtungen mit in die Liste der förderfähigen Maßnahmen aufzunehmen. Das Förderprogramm ist Bestandteil des COVID-19-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nennt explizit leitungsgebundene Wasserspender als eine geeignete Maßnahme, mit der soziale Einrichtungen eine ständige Trinkwasserversorgung für vulnerable Gruppen und die Mitarbeiter zur Verfügung stellen können.


    Das Förderprogramm ist ausgelegt auf eine Gesamtsumme von insgesamt 150 Millionen Euro. Diese wird auf mehrere Antragsfenster bis 2023 aufgeteilt.


    Die Förderquote für juristische Personen des öffentlichen Rechts mit nicht wirtschaftlicher Betätigung, wie insbesondere Kommunen, liegt zwischen 80-90%!


    Für finanzschwache Kommunen und gemeinnützige Wohlfahrtsverbände sogar bis zu 100%, wenn der Antrag bis zum 30. Juni 2021 eingereicht wurde!


    Wer kann die Förderung beantragen?

    Antragsberechtigt sind alle sozialen Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft mit Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege mit überwiegender Aktivität in Deutschland. 


    Antragsberechtigt sind somit soziale Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize aber auch Kindergärten, Schulen oder Vereine in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft, deren Träger und deren Spitzenverbände sowie Verbände auf Landes -, Bezirks oder Kreisebene und weitere gemeinnützige juristische Personen mit Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege mit überwiegender Aktivität in Deutschland sind.


    Wie erhalte ich die Förderung?

    Rufen Sie uns unter 083729223330 an oder kontaktieren Sie uns per Email mail@egger-technologie.de 

    Nennen Sie bitte Ihre Kontaktdaten und Ihre Erreichbarkeit.


    • Wir ermitteln mit Ihnen den passenden Wasserspender mit Leitungsanschluss
    • Im Anschluss daran erhalten Sie ein Angebot
    • Dann reichen Sie den Antrag auf dem easy-Online-Portal des BMU ein
    • Das Vorhaben muss im Musterantrag der ZUG mithilfe des Merkblattes zur Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ beschrieben werden. Nur das bereitgestellte Formular darf verwendet werden. Achten Sie dabei penibel auf die Einhaltung der Vorgaben
    • Nach der elektronischen Übermittlung des Antrag drucken Sie den Antrag aus und versenden ihn innerhalb von 14-Tagen unterschrieben (die Unterschrift muss von einem Bevollmächtigten geleistet werden) an folgende Adresse:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

    Köthener Straße 4

    10963 Berlin



  • UVC-Licht tötet Grippeviren. Wie ist es mit Corona?

    Studien haben gezeigt, dass UVC-Licht auf Covid-19 wirkt und es auch gegen andere Grippeviren eingesetzt werden kann. Die UV-Strahlung verändert die Struktur der DNA und verhindert, dass der Virus sich vermehren kann.


    Immer wieder kommt die Frage auf uns zu, warum man UVC-Licht nicht flächendeckend in Durchgangsräumen montiert um so eine stete Desinfektion der Bevölkerung zu erreichen. UV-Strahlung ist gefährlich für Haut und Augen! UV-Lampen kann man leider nicht vor Supermärkten, Apotheken oder an anderen öffentlichen Orten aufstellen, da die gesundheitlichen Risiken für Menschen durch die direkte Bestrahlung zu groß sind.


    Luft und Oberflächen sind nicht die alleinigen Übertragungswege für Viren. Die Erreger verbreiten sich vielmehr über Tröpfchen (Aerosole), die beispielsweise durch Anhusten oder Niesen freigesetzt werden. Hier kann UV-Licht leider nicht eingesetzt werden.


    Was also kann UVC-Licht in der aktuellen Situation leisten?


    Sinnvoll eingesetzt kann UVC-Licht helfen, die Ausbreitung von Viren einzudämmen. Oberflächen-, Luft- und Gerätedesinfektion kann einen großen Beitrag zur notwendigen Desinfektion leisten. Personalkräfte, die bislang Räume und Oberflächen manuell desinfizieren, können dadurch entlastet werden.


    Quellen Verzeichnis:

    BBC (2020): Can you kill coronavirus with UV light?, Interview mit Dan Arnold, Sales & Marketing bei UV Light Technologie, 27. März 2020.

    WELT (2020): „Wir wissen, dass UV-C-Licht gegen Viren wirkt“, Interview mit Prof. Dr. Benno Bucher, Technische Hochschule Rapperswil in der Schweiz, Institut für Energietechnik, 31. März 2020

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